Meinungsfreiheit im Netz



Link: Meinungsfreiheit im Netz


Impressum: Rechtsanwälte Steinhöfel, ABC-Straße 38, 20354 Hamburg


Homepage initiiert von Joachim Steinhöfel zusammen mit Vera Lengsfeld und Alexander Wendt wegen der Indizierung der "Erklärung 2018" als Hassrede bei Facebook. (Blogbeitrag über Steinhöfel)

Während auf der Plattform Facebooksperren lediglich dokumentiert werden, beschreibt Steinhöfel hier Gerichtsverfahren, die er im Namen seiner Mandatschaft eingereicht hat. 

Aus einem Verfahren von 2017 resultiert eine Klage von Imad Karim (Blogbeitrag) gegen ihn. Angeblich hat Steinhöfel für ein Gerichtsverfahren von Imad Karim gegen Hardy Prothmann (Rheinneckarblog) Gelder eingesammelt, diese aber nach Rückzug von Karim nicht wieder ausbezahlt. 

Im November beschreibt er die Klage von Tichys Einblicke gegen das Vorgehen von Correctiv als von Facebook eingesetzte Kontrollinstanz. Facebook/ Deutschland-Richtlinien.  Die Klage auf einstweilige Verfügung wird am 28.11.2019 vom Landgericht Mannheim abgewiesen. 

In 2020 vertritt Steinhöfel einen "Coronaleugner-Verein" gegen die ARD. Twitter-Stream von Prof. Homburg.



Steinhöfel vertritt die AfD-Führung gegen Andreas Kalbitz beim Schiedsgericht. Bei Meuthens Gegnern wird von 300 € pro Stunde gemunkelt. Bericht mit Foto in der BZ.

Im März 2025 tritt Steinhöfel mit seinem Spendensammelverein zusammen mit Reichelt von NiUS (Blogbeitrag) an, um eine Pressenanfrage an die Bundesregierung zu starten, die für NiUS die 551 Fragen aus der Kleinen Anfrage (siehe Blogbeitrag zu Potsdam - 1 Jahr später) von Merz und Dobrindt aus dem Februar 2025 zu beantworten. Steinhöfel und Reichelt sind der festen Überzeugung, man würde das Volk betrügen wollen. 

Gesamter Text über archive

















Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Club der Klaren Worte - Langemann Medien GmbH

Das Landhaus Adlon und die Correctiv-Recherche

Neverforgetniki - Niklas Lotz