Babycaust und Abtreiber



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Impressum: Initiative Nie wieder! Claus Günther Annen, Cestarostr. 2, 69469 Weinheim


Die Initiative Nie Wieder! ist die "rührigste" Lebensschützer-Initiative in Deutschland. Sie besteht aus wenigen Personen, richtet aber für Frauen und Ärzte den größten Schaden an. 

Claus Günter Annen und Yannic Hendricks sind die beiden einzigen Personen, die in den letzten Jahren Ärzte wegen Verstoßes gegen den §219a StGB angezeigt haben, unter anderen auch die Gynäkologin Hänel, die im Jahr 2017 zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Urteil wurde im Juli 2019 vom OLG aufgehoben und wird noch einmal verhandelt. Bericht in der Zeit

Alle Infos zu "Markus Krause"/ Inventati.org-Blog


Markus Krause wehrt sich seit Jahren meist wenig erfolgreich gegen die Nennung seines richtigen Namens und gegen Veröffentlichungen von Fotos. 
Beispiele bei Netzpolitik zu BuzzFeed, bei LTO zu Pro Familia und bei der taz. Im Februar 2021 kommt es zwischen Hendricks und dem Cartoonisten Kumi Junker/ Grafikpolizei zu einem Vergleich, weil dieser den Namen in einem Strichmännchen-Cartoon nannte. Blogbeitrag auf Grafikpolizei. Mit "bekannte Kölner Anwaltskanzlei" könnte ein bekannter Kölner Anwalt gemeint sein. Blogbeitrag über die Freien Medien

Annen führt die Seite Babykaust/Babycaust seit Anfang der 2000er. Im Jahr 2014 berichtet Regensburg Digital von seinem Auftritt beim 99. Katholikentag.

Im September 2018 verliert Annen einen Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit Hilfe dessen er sich gegen deutsche Gerichte wehren wollte, die ihm seit 2005/2006 den Vergleich zwischen Schwangerschaftsabbrüchen und Judenvernichtung verboten. Zudem sollte eigentlich die Seite seit 2007 indiziert sein, weil die drastischen, alle gefakten Darstellungen von abgetriebenen Leibesfrüchten Jugendliche beeinträchtigen könnten. Text/ Beck Community 



Auf der Seite "Abtreiber" sind alle in Deutschland tätigen Ärzte und Krankenhäuser vermerkt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Liste ist wahrscheinlich vollständiger als die Liste, die im Bundesgesundheitsministerium geführt und veröffentlicht wurde. 

Unter dem Reiter "Anzeigen" gelangt man zu einer Passage auf der Seite Abtreiber, die Bezug nimmt auf den Prozess gegen gegen die Gynäkologin Kristina Hänel, die aufgrund einer Anzeige von Annen wegen "Werbung zur Abtreibung" auf ihrer beruflichen Homepage verurteilt wurde. Annen nennt hier noch 6.000 € als Strafe, die allerdings in einer weiteren Instanz auf 2.500 € reduziert wurde. (Bericht im Spiegel vom Dezember 2019)


In seinem Text nennt Annen die Ärztin zusammen mit den Gräueln von Auschwitz. Gegen diese persönliche Verunglimpfung und die Nennung von Ärzten auf der Liste klagt Hänel vor dem Zivilgericht in Hamburg. Das Gericht befindet, dass einige Äußerungen Annens lediglich "zulässige Meinung" darstellen, nicht jedoch der Vergleich von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Holocaust. Hänel soll eine Entschädigung von 5.000 € zugesprochen werden. Hessenschau vom August 2020. 

Im März 2021 berichtet die Ärztezeitung, dass das Landgericht Hamburg auch in der Berufungsverhandlung an der Geldstrafe für Annen festhält. 


Das Verhalten Annens und seiner Mitstreiter bedingt zwei Paragraphen zum Schutz von Ärztïnnen und Schwangeren. Zum einen wird im Juni 2022 der §218a StGB ersatzlos gestrichen. Bericht bei Deutscher Bundestag. Zum anderen wird die sogenannte "Gehbelästigung" strafbar. Ab sofort gibt es um Kliniken, Arztpraxen und Beratungsstellen Bannmeilen, innerhalb derer nicht protestiert werden darf. Bericht in der Tagesschau





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